Kommerzielle Musiknutzung

Alle Rechte vorbehalten.

Die private Nutzung kreativer Werke im eigenen Wohnzimmer ist ohne Weiteres erlaubt. Privat meint innerhalb einer Personengruppe, die in persönlicher Beziehung zu einander stehen. Aber wir kennen das vom Vorspann, wenn wir eine DVD einlegen um einen Film zu sehen und dann darauf aufmerksam gemacht werden, dass das öffentliche Aufführen oder die Vervielfältigung des Werkes gegen das Urheberrecht verstößt und strafbar ist. Die Rechte der Schöpfer kreativer Werke wie zum Beispiel Musik werden durch das österreichische Urheberrechtsgesetz gewahrt. In anderen Ländern natürlich über das jeweils dort gültige Urheberrecht. Es schützt den Erfinder vor dem Problem, dass dessen geistiges Eigentum theoretisch von jedem, und somit unkontrolliert und vorallem im Falle von kommerzieller Nutzung, ohne entsprechende Vergütung verwendet werden könnte, bis 70 Jahre nach seinem Tod. Das ist, als wollte man sein gewerblich genutztes Geschäftslokal attraktiv gestalten und schafft deshalb zum Aufhübschen ein schönes Sofa an, ein Mehrwert für Ambiente und Komfort für die Kunden, jedoch ohne dieses ordnungsgemäß zu bezahlen.

Kreativleistungen, also Ideen, sind als wertvolle Werke zu betrachten. Die Nutzung eines solchen Werkes muss vergütet werden. Um die Abrechnung der Werknutzungen zu erleichtern ist es in Österreich gesetzlich festgelegt, dass es verschiedene Verwertungsgesellschaften geben muss, die als Anlaufstelle für Werkschöpfer und Werknutzer dienen. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) und austro mechana (zuständig für die Verkaufserlöse und Nutzung von physischen Ton- und Bildtonträgern) sorgen dafür, dass musikalische Urheber eine faire Bezahlung erhalten. Sie nehmen treuhändig Verwertungsrechte in gesammelter Form (kollektiv) wahr und erteilen den Musiknutzern gegen Bezahlung die nötigen Werknutzungsbewilligungen für die Dauer der Nutzung. Die Einnahmen werden nach festen Regeln an die Mitglieder abgerechnet bzw. verteilt. Die Verwertungsgesellschaften sind durch ihre ausländischen Schwestergesellschaften (zB. GEMA in Deutschland) imstande mittels Gegenseitigkeitsverträgen das gesamte Weltrepertoire anzubieten. Dabei arbeiten diese Verwertungsgesellschaften nicht gewinnorientiert, lediglich der entstandene Betriebsaufwand wird von den Einnahmen abgezogen.

Recht hin, Recht her.

Musik ist das Ergebnis mehr oder weniger großer Kreativitätsergüsse musikalischer Natur. Sie wird einerseits gerne für die Produktion von Videos, Hörbücher, Werbung, Computerspiele oder als Hintergrundmusik in Telefonwarteschleifen kommerziell eingesetzt oder andererseits an öffentlich zugänglichen Orten zur Auflockerung der Stimmung dargeboten. Je besser in Qualität, desto mehr steigt die Nachfrage. Genauso wie bei jedem anderen Produkt auch. Die Werkschöpfung selbst ist aber noch nicht der ganze Kuchen. Erst die kreative Umsetzung der Interpreten macht das einzelne Werk komplett. An diesem Punkt wirken weitere Rechte, nämlich sogenannte Leistungsschutzrechte der am Werk Beteiligten. Am Beispiel Musik heißt das, dass, auch wenn Mozart schon seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, immer noch Leistungsschutzrechte gelten können, weil die Aufnahme des Wiener Philharmonieorchesters noch nicht so alt ist. Wenn alle Rechte an einem Werk abgelaufen sind, ist das Werk gemeinfrei, also frei nutzbar für jeden.

Bei audiovisuellen Produktionen (Film und Werbung) verhält es sich mit der Lizensierung etwas schwieriger. Dadurch, dass es bei Musik im Zusammenspiel mit bewegten Bildern zu einem neuen Kontext in der Aussage kommen könnte, muss bei den Rechteinhabern (Künstler, Verlage) erst um Genehmigung angesucht werden um das Musikstück überhaupt verwenden zu dürfen, was für die meisten audiovisuellen Produktionen die eigentliche Hürde darstellt. Diese Tatsache spricht bei den meisten Medienproduktionen für die einfachere Lösung: den Erwerb einer AKM-freien Musik.

AKM-pflichtige versus AKM-freie Musik versus Creative Commons

AKM-freie Musikstücke, wie sie von zahlreichen gängigen Internetplattformen angeboten werden, haben den Vorteil, dass bei deren kommerziellen Nutzung in Multimediaproduktionen keine laufenden Gebühren entstehen, sondern die Nutzungsrechte im Normalfall mit einer Einmalzahlung für das jeweilige Anwendungsgebiet abgegolten sind. Lizenzerwerb durch Einmalzahlung – eine unkomplizierte Lösung. Das nennt man Lizensierung. Man erwirbt eine Lizenz und bekommt damit die Berechtigung die Musik für einen bestimmten Zweck einzusetzen. Der Urheber ist selbst dafür verantwortlich Geld für die Nutzung seiner Werke einzutreiben bzw. übergibt er diese Verantwortung einer der genannten Plattformen. Manche davon haben sogar eigene Radiosender, die den ganzen Tag freie Musik gegen eine geringe monatliche Nutzungsgebühr und ohne Werbeunterbrechungen spielen. Dies ist natürlich für alle gewerblichen Betriebe interessant, die ihre Kunden öffentlich mit Musik beschallen möchten, wie z.B. Bars, Friseure, Bekleidungsgeschäfte, u.v.m…, und nach einer Alternative zur AKM suchen. Da kommt nämlich ganz schön was zusammen: Wenn man z.B. einen 100m2 großen Raum (ohne Außenbereich) mit normaler Radiomusik oder seinem eigenen mp3-Player bespielen möchte, betragen die AKM-Gebühren momentan ca. € 35,-/Monat. Dazu kommen dann noch die Rundfunkgebühren für Vorhandensein von z.B. einem Radio und einem Fernsehgerät von ca. € 20,-/Monat, uns allen bekannt als GIS-Gebühren. Miteinander beträgt das bereits € 55,- im Monat. Da kann sich ein Jamendo-Radio-Abo mit € 4,99,-/Monat, das über Internet empfangen wird, schon lohnen, denn für den Empfang über’s Internet müssen derzeit keine GIS-Gebühren entrichtet werden. Tonstudios bieten normalerweise ebenfalls einen Pool an AKM-freien Musiken zur kommerziellen Nutzung an, meist sogar mit persönlicher Beratung bzw. einer auf den Kunden abgestimmten Vorauswahl an in Frage kommenden Titeln.

Creative Commons sind definierte Standard-Lizenzen, die von einer gemeinnützigen Organisation in den USA ins Leben gerufen wurden um es Urhebern zu ermöglichen ihre Werke Nutzern auf der ganzen Welt frei zugänglich zu machen. Es gibt verschiedene Symbole, die die unterschiedlichen Lizenzen symbolisieren und den Titel kennzeichnen. Wenn Sie zum Beispiel eine kostenlose Musik für ein privates Video suchen um dieses auf YouTube zu stellen, ist das mit einem Creative-Common-lizensierten Musikstück kein Problem. Sie müssen lediglich den Urheber des Werkes im Video anführen – schon können Sie den Titel frei herunterladen, kopieren oder bearbeiten. Zum Teil gilt das auch für die kommerzielle Nutzung. In diesem Fall ist man jedoch aufgefordert dem Urheber eine Spende zukommen zu lassen – aus ethischen Gründen. Geld scheffeln und Beteiligte nicht daran teilhaben lassen is also nich…